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Das Landgericht Münster verurteilte mehrere Angeklagte wegen Steuerhinterziehung und Steuerhehlerei in zahlreichen Fällen zu Gesamtfreiheitsstrafen. Zudem wurde die Einziehung des Wertes von Taterträgen in Millionenhöhe angeordnet. Für einen Angeklagten wurde der bereits angeordnete Entzug der Fahrerlaubnis aufrechterhalten. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |