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Das OLG München hat die Beklagte zur Rückzahlung des Kaufpreises Zug-um-Zug gegen Herausgabe eines vom Dieselskandal betroffenen Fahrzeugs verurteilt. Das Fahrzeug war aufgrund der von der VW AG eingebauten unzulässigen Motorsteuerungssoftware mangelhaft, was einen wirksamen Rücktritt vom Kaufvertrag durch den Kläger begründete. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |