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Eine sittenwidrige Schädigung durch ein Thermofenster ist nicht ausreichend substantiiert vorgetragen, wenn ein vorsätzliches Handeln des Herstellers nicht dargelegt wird und der Vortrag eine Vermutung ins Blaue hinein darstellt. Ein Beweis des ersten Anscheins ergibt sich weder aus einem Gutachten zu einem baugleichen Motor noch aus Messergebnissen im Normalbetrieb. Die Vergleichbarkeit mit anderen Motortypen oder Schadstoffklassen muss substantiiert dargelegt werden. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |