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Für die Sittenwidrigkeit einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung (§ 826 BGB) reicht es nicht aus, dass die Abgasrückführung im Fahrzeug durch eine temperaturabhängige Steuerung des Emissionskontrollsystems bei einstelligen Positivtemperaturen reduziert und letztlich ganz abgeschaltet wird. Selbst wenn eine derartige temperaturbeeinflusste Steuerung der Abgasrückführung als unzulässige Abschalteinrichtung zu qualifizieren ist, wäre der darin liegende Gesetzesverstoß für sich genommen nicht geeignet, den Einsatz dieser Steuerungssoftware als besonders verwerflich erscheinen zu lassen; hierfür bedürfte es vielmehr weiterer Umstände. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |