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Das Inverkehrbringen eines Fahrzeugs durch den Hersteller unter bewusster und gewollter Täuschung des KBA mittels einer unzulässigen Abschalteinrichtung ist objektiv sittenwidrig. Eine sittenwidrige Schädigung gemäß § 826 BGB liegt vor, wenn ein Mitarbeiter des Herstellers massenhaft und mit erheblichem technischem Aufwand gesetzliche Umweltvorschriften aushebelt und Kunden manipulierend beeinflusst. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |