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Die Berufung gegen die Abweisung einer Klage auf Schadensersatz wegen Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung für die Abgasreinigung wird zurückgewiesen, wenn der Vortrag des Klägers im Wesentlichen ins Blaue hinein erfolgt. Die bloße Verwendung eines 'Thermofensters' reicht nicht aus, einen Schadensersatzanspruch zu begründen, und eine Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs wegen überspannter Substantiierungsanforderungen bleibt ohne Erfolg. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |