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Der Sturz eines Fahrradfahrers auf einem Wanderweg kann durch die von einem freilaufenden Hund ausgehende Tiergefahr verursacht werden, für die der Hundehalter einzustehen hat. Ein Mitverschulden des Fahrradfahrers von 1/3 kann dabei zu berücksichtigen sein. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |