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Ein sittenwidriges Verhalten der Beklagten liegt nicht vor, wenn der Rückruf lediglich die AdBlue-Einspritzung bei einer Restreichweite unter 2.400 km betrifft und eine Aufheizstrategie nicht unstreitig ist. Die interne Motorbezeichnung (z.B. EA 897) allein bietet keinen greifbaren Anhaltspunkt dafür, dass ein Motor über eine vom KBA beanstandete Aufheizstrategie verfügt, wenn das Kraftfahrtbundesamt keine vergleichbare Zusammenfassung der betroffenen Motorentypen nach dieser Bezeichnung veröffentlicht hat. Maßgeblich ist der Motorkennbuchstabe. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |