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Das OLG Köln wies die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Köln zurück, mit dem dieser Ansprüche im Zusammenhang mit dem sogenannten Abgasskandal und dem Vorhandensein unzulässiger Abschalteinrichtungen in einem Porsche Macan S Diesel geltend machte. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |