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Das Landgericht Münster verurteilte die Angeklagten wegen gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit räuberischer Erpressung. Der Angeklagte O. wurde zudem tateinheitlich des vorsätzlichen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr und des vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis für schuldig befunden. Dem Angeklagten O. wurde die Fahrerlaubnis entzogen und eine Sperre von vier Jahren für die Neuerteilung verhängt. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |