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Der Angeklagte wurde wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in zwölf Fällen, davon in Tateinheit mit Nötigung, Gefährdung des Straßenverkehrs, verbotenem Fahrzeugrennen, Urkundenfälschung, Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz und Steuerhinterziehung, sowie wegen Hehlerei in zwei Fällen zu einer Einheitsjugendstrafe von vier Jahren verurteilt. Die Verwaltungsbehörde wurde angewiesen, dem Angeklagten vor Ablauf von drei Jahren keine Fahrerlaubnis zu erteilen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |