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Das Landgericht Wuppertal hat entschieden, dass beim Motortyp EA 288 keine unzulässige Abschalteinrichtung festgestellt wurde. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hatte den streitgegenständlichen Motortyp EA 288 eingehend überprüft und im Jahr 2016 sowie erneut 2020 festgestellt, dass dort keine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und auch keine unzulässige Zykluserkennung vorliegt. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |