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Ein Anspruch auf Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung (§ 826 BGB) durch die Verwendung eines Thermofensters ist nicht gegeben, wenn nicht dargelegt wird, dass die Beklagte in dem Bewusstsein handelte, eine unzulässige Abschalteinrichtung zu verwenden und den Gesetzesverstoß billigend in Kauf zu nehmen. Anders als bei der Umschaltlogik des Motors EA189 dient das Thermofenster nicht der manipulativen Überlistung des KBA, sondern arbeitet in beiden Fahrsituationen im Grundsatz in gleicher Weise und wird mit dem Motor- bzw. Bauteileschutz gerechtfertigt. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |