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Das OLG Nürnberg hat die Abweisung von bereicherungsrechtlichen und kaufrechtlichen Gewährleistungsansprüchen gegen einen Fahrzeughändler sowie deliktischen Schadensersatzansprüchen gegen den Hersteller im Dieselskandal bestätigt. Eine Anfechtung des Kaufvertrages wegen Täuschung des Herstellers ist gegenüber dem Händler nicht wirksam, da dessen Verhalten dem Händler nicht zuzurechnen ist. Kaufrechtliche Gewährleistungsansprüche können zudem wegen Verjährung oder fehlender Fristsetzung zur Nacherfüllung abgewiesen werden. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |