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Ein arglistiges Fehlverhalten des Herstellers ist dem selbständigen Vertragshändler nicht zuzurechnen, da der Hersteller Dritter i.S.v. § 123 Abs. 2 BGB ist. Die Vorschrift des § 27 EG-FGV ist kein Verbotsgesetz im Sinne von § 134 BGB. Bei Fahrzeugen mit EA 288 Motor fehlt die Eignung für die gewöhnliche Verwendung nicht, da keine Gefahr einer Betriebsuntersagung besteht. Die Ausübung eines verbrieften Rückgaberechts stellt ein widersprüchliches Verhalten dar, wenn gleichzeitig Rechte aus Anfechtung oder Rücktritt geltend gemacht werden, da das Rückgaberecht den Fortbestand des Kaufvertrags voraussetzt. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |