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Das OLG Bamberg bestätigt den Schadensersatzanspruch wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung gemäß § 826 BGB gegen den Motorhersteller im Diesel-Abgasskandal. Es ist eine Rückabwicklung des Kaufvertrags unter Anrechnung von Nutzungsersatz für gefahrene Kilometer vorzunehmen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |