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Ein Anspruch auf Schadensersatz aus § 826 BGB wegen einer sittenwidrigen Schädigung durch Inverkehrbringen eines Fahrzeugs mit unzulässiger Abschalteinrichtung setzt einen substantiierten Vortrag des Klägers voraus. Dieser muss konkret darlegen, dass ein Konstruktionsteil oder eine Software im Motor vorhanden ist, das in bestimmten Situationen die Abgasreinigung abschaltet und dies nicht zum Schutz des Motors oder zur Gewährleistung des sicheren Betriebs notwendig ist. Allein der Vortrag, das Fahrzeug erfülle im Normalbetrieb die Abgasnorm nicht oder weise höhere Emissionswerte im Realbetrieb auf, ist kein ausreichendes Indiz für eine unzulässige Abschalteinrichtung. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |