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Ein Hersteller ist im Dieselabgasskandal wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung gemäß §§ 826, 31 BGB zum Schadensersatz verpflichtet, wenn er ein Fahrzeug mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung in Verkehr gebracht hat. Der Schaden besteht im Abschluss des Kaufvertrags, wobei vom Kaufpreis gezogene Gebrauchsvorteile abzuziehen sind. Die Nutzungsentschädigung berechnet sich nach der Formel Bruttokaufpreis x gefahrene Kilometer : voraussichtliche Gesamtlaufleistung, wobei für ein langlebiges Dieselfahrzeug eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km geschätzt werden kann. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |