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Der Angeklagte wird wegen besonders schwerer räuberischer Erpressung zu einer Freiheitsstrafe von 5 Jahren und 10 Monaten verurteilt. Die Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt wird angeordnet. Es wird bestimmt, dass 11 Monate Freiheitsstrafe vor der Maßregel zu vollziehen sind. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |