|
Das OLG Hamm hat die Berufung eines Klägers gegen die Abweisung von Schadensersatz- und Mangelgewährleistungsansprüchen aufgrund eines Kaufvertrags über einen Neuwagen Pkw B, der vermeintlich vom Dieselabgasskandal betroffen ist, zurückgewiesen. Für den streitgegenständlichen Fahrzeugtyp mit 3.0 l TDI-Dieselmotor und Euronorm 5 hatte das Kraftfahrt-Bundesamt keinen verpflichtenden emissionsbedingten Rückruf erlassen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |