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Ein Schadensersatzanspruch wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung beim Motortyp EA288 ist mangels Substantiierung des Vortrags und angesichts der KBA-Untersuchungsergebnisse nicht gegeben. Auch ein Thermo-Fenster begründet keinen Schadensersatzanspruch wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung, da dessen Einsatz zum Schutz von Bauteilen zumindest vertretbar ist und keine besondere Verwerflichkeit erkennen lässt. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |