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Das OLG Hamm wies die Berufung einer Klägerin zurück, die im Dieselskandal die Rückabwicklung eines Pkw-Kaufs und Schadensersatz wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung begehrte. Die Klägerin hatte geltend gemacht, das Fahrzeug sei trotz eines von der Herstellerin entwickelten und vom KBA freigegebenen Software-Updates weiterhin mangelhaft und die Herstellerin habe vorsätzlich sittenwidrig gehandelt; der Händler hatte die Einrede der Verjährung erhoben. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |