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Der Hersteller eines Audi A4 Avant 3.0 TDI (EA 897) mit unzulässigen Abschalteinrichtungen ("Strategie A" und "Strategie D") ist zum Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung gemäß § 826 BGB verpflichtet. Dies gilt auch, wenn das Kraftfahrt-Bundesamt einen verbindlichen Rückruf angeordnet und ein Software-Update freigegeben hat. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |