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Ein Schadensersatzanspruch wegen der Verwendung einer Manipulationssoftware (Motor EA 189) wird bejaht und die Beklagten zur Zahlung von Schadensersatz Zug um Zug gegen Rückgabe des Fahrzeugs verurteilt. Die Feststellung des Annahmeverzugs der Beklagten mit der Rücknahme des Fahrzeugs wird bestätigt. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |