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Ein Anspruch auf Schadensersatz für Beschädigungen an einem Fahrzeug kann sich aus fahrlässigem Anstoßen mit einer Kunststofftrennwand (§ 823 Abs. 1 BGB) sowie aus der verschuldensunabhängigen Tierhalterhaftung (§ 833 S. 1 BGB) für durch Katzen verursachte Kratzer ergeben, sofern sich die spezifische Tiergefahr verwirklicht hat. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |