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Ein Schadensersatzanspruch wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung aufgrund einer unzulässigen Abschalteinrichtung im EA 288 Motor setzt den Nachweis des Vorliegens einer solchen Einrichtung im streitgegenständlichen Fahrzeug voraus. Behauptungen ins Blaue hinein, die sich pauschal auf den "Abgasskandal" beziehen und keinen konkreten Bezug zum Fahrzeug und dessen Motor aufweisen, genügen den Anforderungen an einen substantiierten Klagevortrag nicht. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |