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Das Landgericht Düsseldorf verurteilt die Beklagten als Gesamtschuldner zur Zahlung von Schadensersatz Zug um Zug gegen Rückgabe eines VW Touareg 3.0 l TDI V 6 im Rahmen des Abgasskandals. Das Fahrzeug war mit unzulässigen Abschalteinrichtungen ausgestattet, was einen ersatzfähigen Schaden darstellt, der auch nicht durch ein Software-Update behoben wurde. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |