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Das Landgericht Bochum hat einen Angeklagten wegen Diebstahls in Tateinheit mit Körperverletzung gemäß §§ 223 Abs. 1, 242 Abs. 1, 52 StGB zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 6 Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |