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Das Landgericht Paderborn hat die Beklagte wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zum Schadensersatz verurteilt, da sie ein Fahrzeug mit einer Software ausgestattet hat, die den Stickoxidausstoß im Prüfstandbetrieb optimiert, aber unter realen Fahrbedingungen im Straßenverkehr einen höheren Stickoxidausstoß verursacht. Der Kläger ist so zu stellen, als hätte er das Geschäft bei Kenntnis der Sachlage nicht getätigt, wobei der Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung zu erstatten ist. Die Verjährung des Anspruchs wurde durch die Anmeldung zur Musterfeststellungsklage gehemmt. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |