|
Das Landgericht Köln hat entschieden, dass ein sogenanntes 'Thermofenster', welches die Abgasrückführung außerhalb eines Temperaturbereichs von 17 °C bis 30 °C reduziert, eine unzulässige Abschalteinrichtung darstellt. Der Anspruch auf Rückabwicklung des Kaufvertrages wegen dieser Manipulation resultiert aus einer vorsätzlichen unerlaubten Handlung des Herstellers. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |