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Der Hersteller eines Dieselmotors mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung haftet dem Käufer eines damit ausgestatteten Gebrauchtwagens wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB. Bei der Schadensberechnung ist der Kaufpreis um einen Nutzungsvorteil zu mindern, der nach der Formel "Kaufpreis x Fahrleistung des Klägers : (Gesamtfahrleistungserwartung abzüglich der Fahrleistung vor dem Erwerb)" ermittelt wird. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |