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Ein Anspruch des Klägers gegen den Fahrzeughersteller auf Rückabwicklung eines Kaufvertrages über ein Diesel-Gebrauchtfahrzeug besteht aufgrund vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung gemäß § 826 BGB. Sittenwidriges Verhalten ist anzunehmen, da das Inverkehrbringen des Motors EA 189 (EU 5) mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung gemäß Art. 3 Nr. 10 VO 715/2007/EG einen erheblichen Sachmangel darstellt. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |