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Ein Hersteller, der ein Kraftfahrzeug mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung in Verkehr bringt, schädigt den Käufer vorsätzlich sittenwidrig. Der Käufer kann die Rückzahlung des Kaufpreises Zug um Zug gegen Übereignung des Fahrzeugs abzüglich eines Nutzungsvorteils verlangen. Zudem besteht ein Anspruch auf Deliktszinsen gemäß § 849 BGB für den entzogenen Kaufpreis. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |