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Ein Schadensersatzanspruch gemäß § 826 BGB wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung durch die Beklagte im Abgas-Skandal kann bestehen. Ein Software-Update zur Behebung des Mangels führt nicht zwingend zum Ausschluss des Anspruchs, wobei ein Nutzungsvorteil abzuziehen ist. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |