|
Hinreichende Aussicht auf Erfolg für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe bedeutet, dass der Erfolg der beabsichtigten Rechtsverfolgung nicht gewiss sein muss, aber auch nicht schlechthin ausgeschlossen oder fernliegend sein darf. Eine hinreichende Aussicht auf Erfolg der Klage gegen die Entziehung der Fahrerlaubnis besteht, wenn offen ist, ob sich die Entziehung als rechtmäßig erweist, insbesondere wenn das zugrunde liegende ärztliche Gutachten zur Fahreignung Mängel aufweist, die eine abschließende Beurteilung der Fahrungeeignetheit wegen Depression nicht zulassen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |