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Ein Schadensersatzanspruch aus § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 263 StGB oder § 826 BGB im Abgasskandal setzt einen schlüssigen Vortrag zu einer konkreten Täuschung, deren Kausalität für die Kaufentscheidung und einen Schädigungsvorsatz voraus. Es ist unglaubhaft, sich einen Porsche mit V8-Motor zu kaufen und gleichzeitig zu behaupten, es sei auf die Umweltfreundlichkeit des Pkw angekommen. Ein Thermofenster kann eine zulässige Abschaltvorrichtung sein, wenn keine andere Konfiguration zum Motorschutz möglich war. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |