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Zur Klage auf Schadensersatz wegen angeblicher unzulässiger Abschalteinrichtungen und Prüfstandserkennungssoftware in einem Mercedes C 220 d T (Motor OM 651, Euro 6) im Rahmen des Abgasskandals. Die Klage, die sich auf Funktionen wie Thermofenster, Kühlmittel-Sollwert-Temperatur-Regelung, Bit-Funktionen und weitere Prüfstandserkennungssoftware stützte, wurde abgewiesen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |