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Ein Anspruch aus § 826 BGB wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung im Abgasskandal setzt eine konkrete Substantiierung der behaupteten Manipulationen im streitgegenständlichen Fahrzeug voraus. Es genügt nicht, sich pauschal auf Medienberichte oder allgemeine Ausführungen zu anderen Fahrzeugmodellen oder Herstellern zu beschränken, ohne einen konkreten Bezug zum eigenen Fahrzeug herzustellen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |