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Ein Schadensersatzanspruch aus § 826 BGB wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung scheidet aus, wenn der Erwerb eines vom Abgasskandal betroffenen Fahrzeugs nach Bekanntwerden der Abgasproblematik durch Pressemitteilungen und nach Durchführung des vom KBA freigegebenen Software-Updates erfolgte. In diesem Fall fehlt es an einer schlüssig dargelegten kausalen Täuschungshandlung sowie am Schädigungsvorsatz der Beklagten zum Zeitpunkt des Fahrzeugerwerbs. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |