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Der Kläger hat gegen die Beklagte unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt einen Anspruch auf Rückabwicklung des Kaufvertrages bzw. Schadensersatz, da er für keinen der in Betracht kommenden Ansprüche - sei er vertraglicher, deliktsrechtlicher oder bereicherungsrechtlicher Natur - schlüssig und substantiiert dargelegt hat, aktivlegitimiert zu sein. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |