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Das Kraftfahrtbundesamt hat hinsichtlich des Motors vom Typ EA 288 (EU6) keine unzulässige Abschalteinrichtung festgestellt und die Beklagte auch nicht verpflichtet, Fahrzeuge dieses Typs zurückzurufen oder eine Abschalteinrichtung zu entfernen. Hinweise auf Abgasmanipulationen bei Motoren der Baureihe EA 288 (Euro 6) haben sich auf Grundlage der Überprüfungen des KBA als unbegründet erwiesen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |