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Ein Anspruch auf Schadensersatz wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung im Abgasskandal setzt einen hinreichend substantiierten Klägervortrag bezogen auf das konkrete streitgegenständliche Fahrzeug und den Motortyp EA 288 voraus. Allgemeine Erwägungen und Spekulationen oder ein Bezug auf den Motortyp EA 189 genügen nicht, um die Einholung eines Sachverständigengutachtens zu rechtfertigen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |