|
Deliktische Sorgfalts- wie auch Verkehrssicherungspflichten schützen in funktionaler Hinsicht nur vor solchen Rechtsgutsverletzungen, derentwegen sie bestehen. Die DIN EN 60335-2-76 für Elektrozäune ist nicht darauf gerichtet, die Beschädigung von Heißluftballons zu verhindern, die durch Windstoß in einen elektrisierten Stacheldraht getrieben werden, da sich hier eine völlig andere und nicht vorhersehbare Gefahr realisiert hat. Auch ist die Verkehrssicherungspflicht zur Aufstellung von Warnschildern nicht auf den Schutz des Luftverkehrs gerichtet. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |