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Ein Anspruch auf Schadensersatz aus § 826 BGB besteht, wenn der Käufer durch sittenwidriges und vorsätzliches Verhalten zum Abschluss eines Kaufvertrages über ein Kraftfahrzeug mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung gebracht wurde. Ein Schaden liegt in diesem Fall vor, weil der Geschädigte durch eine ungewollte Verpflichtung belastet ist und die Leistung für seine Zwecke nicht voll brauchbar ist, da das Fahrzeug entscheidenden gesetzlichen Anforderungen nicht genügt und eine Betriebsuntersagung droht. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |