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Ein Anspruch auf Schadensersatz aus § 826 BGB wegen angeblicher unzulässiger Abschalteinrichtungen (vergleichbar EA 189 oder "Thermofenster") in einem VW-Motor EA 288 ist unsubstantiiert, wenn jeglicher tatsächlicher Anhaltspunkt für den Einsatz einer Manipulationssoftware fehlt. Die Behauptung, der Motor EA 288 verfüge über eine entsprechende Abschalteinrichtung wie der EA 189, ist reine Spekulation und rechtfertigt keine Beweisaufnahme. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |