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Kaufrechtliche Gewährleistungsansprüche im Abgasskandal verjähren nach zwei Jahren ab Übergabe des Fahrzeugs, sofern keine arglistige Täuschung substantiiert dargelegt wird. Ein Anspruch aus § 826 BGB wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung erfordert einen substantiierten Vortrag zu den anspruchsbegründenden Tatsachen, insbesondere zur Kenntnis und Absicht der Beklagten; allein die Abweichung zwischen Prüf- und Realbetriebsemissionswerten begründet keine sittenwidrige Schädigung. Eine sekundäre Darlegungslast der Beklagten setzt einen schlüssigen Klägervortrag voraus. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |