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Die Voraussetzungen einer sittenwidrigen Schädigung durch die Beklagte liegen auf der Grundlage des Sachvortrags des Klägers nicht vor, da es der Klage an einem substantiierten Vortrag zur Funktionsweise der mit einem sogenannten Thermofenster versehenen Abgasreinigung im streitgegenständlichen Fahrzeug mangelt und sich der Vorwurf einer unzulässigen Abschalteinrichtung nicht als schlüssiger Vortrag im Sinne des § 826 BGB erweist. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |