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Für die Abwicklung von Verkehrsunfällen wird aus Vereinfachungsgründen eine pauschale Kostenentschädigung auch ohne näheren Vortrag gewährt, da es sich um ein Massengeschäft handelt. Dies gilt auch, wenn die Geschädigte eine Behörde ist, soweit sie nicht hoheitlich tätig wird, und ist unabhängig davon, ob sie rechtskundige Mitarbeiter hat. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |