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Das Landgericht Bonn hat einen Angeklagten der räuberischen Erpressung in mehreren Fällen für schuldig befunden und ihn unter Einbeziehung früherer Strafen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt. Zudem wurde die Einziehung von Taterträgen in Höhe von 38.900 € angeordnet. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |