|
Das Landgericht Bonn hat entschieden, dass der Fahrzeughersteller wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung gemäß §§ 826, 31 BGB haftet, wenn er ein Dieselfahrzeug mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung in Verkehr bringt. Der Kläger hat Anspruch auf Schadensersatz Zug-um-Zug gegen Herausgabe und Übereignung des PKW. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |